Ihre Anwaltskanzlei in Bad Cannstatt

Verkehrsrecht:

Das frühzeitige sofortige Einschalten eines Anwalts direkt nach dem Unfall ist im Verkehrsrecht dringend geboten!

Im Straßenverkehr kann es zu einer Vielzahl von Problemen und juristischen Fragestellungen kommen.

Nicht nur im Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechtes oder des Strafrechtes sondern auch insbesondere im Bereich des Verkehrszivilrechtes nämlich allen Problemen die sich im Falle eines Verkehrsunfalles sonst ergeben können.

Die Folgen eines Verkehrsunfalls sind meistens sehr vielfältig sein.

Sie können reichen von leichten Sachschäden bis hin zu schweren körperlichen Beeinträchtigungen oder gar Todesopfern.

Dem Unfallgeschädigten stehen zumeist Versicherungskonzerne gegenüber, die natürlich darauf bedacht sind, die ihnen Obliegenden Schadenersatzverpflichtungen so gering wie möglich zu halten.

Die Geltendmachung der Sach- und Personenschäden, des Nutzungsausfalles, der Mietwagenkosten, des Verdienstausfalles sowie die Bemessung von Schmerzensgeld ist für einen Anwalt im Verkehrsrecht ebenso ständig präsentes Aufgabengebiet wie die Beauftragung und der Umgang mit kompetenten Sachverständigen.

Oft können die anfallenden Probleme durch geschickte Verhandlungen mit den Versicherungen außergerichtlich geklärt werden und die in Anspruch genommenen Versicherungen sind dabei auch verpflichtet, die Gebühren des Rechtsanwaltes unter Berücksichtigung des von der Versicherung als Regulierungswert anzusetzenden Gebührenstreitwertes zu übernehmen.

Die Anwaltskanzlei Maixner und Knab ist durch langjährige Erfahrung im Umgang mit den Versicherungen, den Gerichten und Polizeibehörden ein kompetenter Ansprechpartner.

Die Mandanten erfahren rasche und tatkräftige Unterstützung in der Regulierung Ihrer Schaden, in der Geltendmachung aller möglichen Anspruche und in der Vertretung in verkehrsordnungswidriger oder –strafrechtlicher Hinsicht.

Top