Ihre Anwaltskanzlei in Bad Cannstatt

Arbeitsrecht

Arbeitnehmer (Arbeiter, Angestellte, leitende Angestellte) werden in unserer Kanzlei effektiv wegen verhaltensbedingter, personenbedingter und betriebsbedingter Kündigungen und gegen Abmahnungen beraten. Bei Kündigungsschutzstreitigkeiten und im Rahmen von Aufhebungsverträgen oder Abwicklungsverträgen sogen wir dafür, dass alle für unsere Mandanten wesentlichen Punkte geregelt werden und dass der arbeitsrechtliche Vergleich keine Fallstricke enthält, ebenso, wenn möglich, dass eine angemessene Abfindung erzielt wird.  

Wir helfen den Ratsuchenden gegen Mobbing Diskriminierung und unberechtigte Benachteiligungen am Arbeitsplatz.

Unsere Anwälte klären  Fragen in Bezug auf Entgeltangelegenheiten, wie etwa über den Bestand von Ansprüchen auf Boni, Zulagen, Prämien und die Erfüllung von Zielvereinbarungen, Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeldansprüche sowie Lohnfortzahlungsansprüche, Überstundenvergütung und Zuschläge.

Ebenso helfen wir unseren Mandanten im Arbeitsrecht bei der Durchsetzung der Ansprüche auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und bei Krankheit sowie auf Krankengeld.

Arbeitsrechtliche Fragen betreffend das Arbeitszeugnis, den Urlaub, die Urlaubsabgeltung, die Umsetzung und Versetzung, Teilzeit und Befristung, Mutterschutz, Elternzeit, Schwerbehinderung und die Anwendung von Betriebsvereinbarungen und den Tarifvertrag im bestehenden Arbeitsverhältnis gehören ebenso zu unserem Tätigkeitsspektrum.

Im Falle von Kündigungen leitender AngestellterGeschäftsführern und Vorständen kennen wir die besonderen arbeitsrechtlichen Problemkomplexe. 

Arbeitgebern sind wir sowohl gerne kontinuierliche Ratgeber und Vertreter, wenn es um Gestaltung und Änderung der Arbeitsbedingungen in Arbeitsverträgen, Zusatzvereinbarungen, Betriebsvereinbarungen, einer Betriebsordnung und sonstigen betrieblichen Regelungen geht.

Wir beraten und vertreten Arbeitgeber ferner auch bei bestehenden Konflikten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern oder mit der Arbeitnehmervertretung.

Vom Arbeitsvertragsschluss (Entwurf und Prüfung von Arbeitsverträgen und einzelner Klauseln) über die Beratung zur wirksamen Ausübung der Leitungs-, Weisungs- und Gestaltungsrechte des Arbeitgebers im laufenden Arbeitsverhältnis - etwa in Gestalt der Ausübung des Direktionsrechts - bis hin zur Vorbereitung und zum  Ausspruch einer wirksamen Arbeitgeberkündigung sind wir stets kompetente Ratgeber und Vertreter. 

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